Honorar

 

Das Honorar für eine Einzelsitzung (50min) beträgt 100 €. 


Selbstzahler*in

  • Alle Therapien können als privat finanzierte Behandlung stattfinden. Dies kann mehrere Vorteile haben... 
  • Eine Diagnose muss nicht erstellt werden und Ihre Daten werden an Ihre Krankenkasse oder andere Versicherungen nicht weitergegeben. 
  • Sie müssen keine Sperrfrist der gestzlichen Krankenkassen beachten. 
  • Die Behandlung kann unter dem Aspekt „Außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Kosten einen bestimmten Betrag überschreiten. 
  • Eine therapeutische Behandlung kann schnell beginnen und erfolgt ohne hohen bürokratischen Aufwand. 


Private Krankenversicherung/ Zusatzversicherungen

  • Meine Leistungen können privaten Krankenkassen bzw. Beihilfestellen in Rechnung gestellt werden. Bitte setzen Sie sich jedoch vorab mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um sich über die Konditionen Ihres abgeschlossenen Tarifvertrages (Übernahme von Kosten einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker) zu erkundigen.


Fonds sexueller Missbrauch

  • Beim Fonds für sexuellen Missbrauch können Gelder für Therapien in Höhe von bis zu 10.000€ beantragt werden. Ich unterstütze Sie gern bei der Antragstellung. Nähere Informationen finden Sie unter: www.fonds-missbrauch.de